In diesem Artikel beleuchten wir die Hintergründe zum Pariser Klimaabkommen und möchten möglichst einfach erklären, welche Kerninhalte das Übereinkommen von Paris umfasst.
Pariser Klimaabkommen: Ziele
Das Übereinkommen von Paris, auch „Pariser Klimaabkommen“ genannt, wurde am 12. Dezember 2015 im Rahmen der UN-Klimakonferenz in Paris ausgearbeitet und soll alle teilnehmenden Staaten zu verstärktem Klimaschutz verpflichten.
Die insgesamt 195 beteiligten Länder und Staatenverbunde verschrieben sich hierzu den folgenden drei Hauptzielen:
- Zwei-Grad-Ziel
- Förderung der Klimaresistenz
- Vereinbarkeit der Finanzflüsse mit den Klimazielen
Da sich das zweite und dritte Ziel weitestgehend aus der Umsetzung des ersten Zieles heraus ergeben, möchten wir an dieser Stelle zunächst die Hintergründe des Zwei-Grad-Ziels erklären. Im späteren Verlauf des Artikels gehen wir nochmal auf die weiteren Hauptziele ein.
Das Zwei-Grad-Ziel
Das sogenannte Zwei-Grad-Ziel sieht vor, die durch den Menschen erzeugte globale Erwärmung bis zum Jahr 2100 auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen. Erreicht werden soll dies hauptsächlich durch die Senkung der CO2-Emissionen. Dies ließe sich beispielsweise durch den verstärkten Ausbau und Einsatz von Wind- und Solarenergie erreichen, um an dieser Stelle nur einige Beispiele zu nennen.
Vielmehr möchten wir uns hier aber der Beantwortung der Ausgangsfrage „Warum wurde das Pariser Klimaabkommen verabschiedet?“ widmen, sodass wir vor allem darauf eingehen möchten, wie man überhaupt auf eine Zahl wie zwei Grad kam.
Der Name „Zwei-Grad-Ziel“ sollte eigentlich „1,5-Grad-Ziel“ lauten, da das Pariser Klimaabkommen eine Beschränkung des Anstiegs auf 1,5 Grad Celsius als noch wünschenswerter vorgibt und die jeweiligen Teilnehmer dazu aufruft, dieses Ziel statt der namensgebenden zwei Grad zu erreichen.
Als Ausgangspunkt für die Bestimmung der Erwärmungsanstiegs werden die Temperaturen herbeigezogen, die vor der Zeit der weltweiten Industrialisierung gemessen werden konnten. Der CO2-Austoß und viele andere menschengemachte Emissionen waren zu dieser Zeit wesentlich geringer und so kann weitestgehend von einem „natürlichen“ Wert ausgegangen werden.
Warum zwei Grad?
Hintergrund des Zwei-Grad-Ziels ist, dass es bei der Überschreitung eines gewissen Schwellwerts bzw. Kipppunktes (hier 2 Grad Celsius) zu abrupten und womöglich unumkehrbaren Folgen für das gesamte Weltklima kommen könnte. Diese könnten das Leben auf unserem Planeten gefährden oder in der Zukunft gar unmöglich machen. Die Wissenschaft spricht hierbei auch von „Kippelementen“ im Erdsystem.
Jedes Kippelement könnte unter Umständen weitere Rückkopplungen in Gang setzen, die wieder andere Folgen heraufbeschwören würden – es entstünde ein regelrechter Teufelskreis aus Wechselwirkungen, deren endgültiges Ausmaß sich nur schwer erahnen lässt.
Kippelemente und ihre Wechselwirkungen
Um an dieser Stelle ein kurzes Beispiel für ein solches Kippelement zu geben, möchten wir das Grönländische Eisschild herbeiziehen. Dass das Grönländische Eisschild in den letzten Jahren immer stärker abgeschmolzen ist, dürfte sicher kein Geheimnis mehr sein. Klimaforscher gehen derweil davon aus, dass der Kipppunkt für das vollständige Abschmelzen des Grönländischen Eisschilds bereits bei der Erderwärmung um gerade einmal 1,5 bis 2 Grad Celsius (d.h. unter Umständen selbst bei Einhaltung des Zwei-Grad-Ziels) im Vergleich zu vorindustriellen Zeiten erreicht werden könnte.
Die Folgen beim Eintreten dieses Szenarios wären durchaus weitreichend – so heißt es etwa in einer 2012 veröffentlichten Studie, der Meeresspiegel könne um bis zu 5,9 Meter ansteigen, würde das Eisschild vollständig schmelzen. Andere Forscher widersprechen derartig hohen Werten, doch sind sich noch immer darüber einig, dass definitiv mit einem Anstieg des Meeresspiegels – wenngleich auch nur um etwa 2 Meter – zu rechnen wäre.
Folgen für den Menschen
Ein höherer Meeresspiegel würde sich wiederum negativ auf das Leben des Menschen auswirken. Insbesondere beträfe dies natürlich die Menschen, die in den Küstenregionen unserer Welt beheimatet sind. Sie wären dazu gezwungen, umzusiedeln, würden unweigerlich und unfreiwillig zu „Klimaflüchtlingen“.
Wer glaubt, dieser Gedanke sei zu weit hergeholt, der irrt sich: schon jetzt bereitet der zunehmende Meeresspiegel weltweit enorme Probleme. Ein ganzer Staat ist wortwörtlich „dem Untergang geweiht“: bereits 2017 wurde in der Sendung „Weltspiegel“ auf ARD über die Inselrepublik Kiribati berichtet, die Schätzungen zufolge bis 2070 vollständig im Meer versunken sein soll.
Auch im Bundesstaat Florida in den Vereinigten Staaten machen sich die Klimaveränderungen in Form von ansteigendem Meereswasser auf unangenehme Art und Weise bemerkbar. Neben dem Verlust von Möglichkeiten der Trinkwassergewinnung verlieren vor allem Entwässerungsgräben stetig an Gefälle, sodass es immer häufiger zu Überflutungen kommt, die nicht mehr trockengelegt werden können. Selbst eine Straße voller Gullydeckel bleibt nun mal überflutet, wenn das Abwassersystem nicht mehr richtig funktioniert.
Auch wenn der Mensch nicht auf alle Kippelemente Einfluss nehmen kann, so gibt es doch eine Vielzahl an Möglichkeiten, wie er zumindest einige von ihnen „entschärfen“ kann. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung wäre etwa das kompromisslose Stoppen der Abholzung des Regenwaldes, so wie sie momentan stattfindet.
Förderung der Klimaresistenz
Als weiteres Hauptziel des Pariser Übereinkommens wurde die Förderung der Klimaresistenz formuliert. Anders als beim Zwei-Grad-Ziel liegt der Fokus hier nicht auf der Beseitigung der Ursache, sondern vielmehr auf dem richtigen Umgang mit den Folgen.
Da sich zum jetzigen Zeitpunkt einige Folgen des Klimawandels längst als unausweichlich erwiesen haben, ist es umso wichtiger, entsprechend auf sie vorbereitet zu sein, sodass sie den kleinstmöglichen Schaden verursachen. Der Aufbau einer „Klimaresistenz“ erscheint daher unverzichtbar – und wurde aufgrund dessen auch als eines der drei Hauptziele des Pariser Klimaabkommens festgehalten.
Im Allgemeinen umfasst dieses Ziel beispielsweise die (technologische sowie finanzielle) Förderung von Maßnahmen wie den Bau hitzefester Straßen und Autobahnen, die Anpassung der Landwirtschaft an die Verschiebung der Klimazonen oder aber den verstärkten Ausbau von Wasserrückhaltesystemen.
Vereinbarkeit der Finanzflüsse mit den Klimazielen
Das dritte Ziel des Pariser Klimaabkommens geht eng mit den ersten beiden Zielen einher. Es sieht vor, globale Finanzströme gezielt umzulenken, sodass öffentliche und private Investitionen der Umsetzung der vereinbarten Klimaziele zugutekommen. Häufig wird in diesem Zusammenhang auch der Begriff der „Klimafinanzierung“ herbeigezogen, wobei sich hierbei nicht allein auf das dritte Ziel des Pariser Abkommens bezogen wird.
Zur öffentlichen Klimafinanzierung zählen all jene Mittel, die zur Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere zur Umsetzung der Klimaschutzbemühungen innerhalb der Entwicklungsländer eingesetzt werden.
Eine Vereinbarung des Klimaschutzabkommens ist es, dass die Industrieländer von 2020 bis 2025 jedes Jahr 100 Milliarden Dollar für den (nachhaltigen) Umbau der Energieversorgung sowie zur Beseitigung von bereits verursachten Klimaschäden bereitstellen sollen. Da jedoch der Großteil des Geldes höchstwahrscheinlich seitens der Privatwirtschaft und nicht allein von staatlicher Seite in betroffene Entwicklungsländer fließen wird, kann eigentlich nicht von einer „öffentlichen Klimafinanzierung“ gesprochen werden. Im Jahr 2026 soll plangemäß ein neuer Klimafonds über 100 Milliarden Dollar entstehen, an dem sich dann auch Schwellenländer verbindlich beteiligen sollen.
Länder ohne Ratifizierung
Gerade in Hinblick auf die womöglich weitreichenden Folgen beim Eintreten des Kipppunktes mitsamt seinen Wechselwirkungen erscheint die Einhaltung des Zwei-Grad-Ziels besonders wichtig. Doch das Pariser Abkommen wurde von 2015 bis heute nicht von allen Ländern ratifiziert, d.h. im übertragenen Sinne völkerrechtlich „akzeptiert“ bzw. verbindlich angenommen.
Zu den Ländern mit ausstehender Ratifikation zählen mit Stand vom November 2019 Angola, Eritrea, Iran, Irak, Kirgisistan, Libien, Südsudan, Jemen und die Türkei. Eine Mitgliederliste aller Staaten findet sich in englischer Sprache auf der Seite der UN Treaty Collection.
Austritt der USA aus dem Pariser Klimaabkommen
Am 4. November 2019 ließ die US-Regierung unter Präsident Donald Trump offiziell mitteilen, aus dem Pariser Klimavertrag auszusteigen. Trump, der den Klimawandel laut eigenen Aussagen für erfunden hält, führte als Begründung für den Austritt an, das Abkommen würde dem wirtschaftlichen Wohl und der Wettbewerbsfähigkeit der USA massiv schaden. Die teilnehmenden Entwicklungsländer hingegen sieht Trump als Gewinner der vereinbarten Klimaschutzziele, da diese maßgeblich von den Zahlungen der Industrieländer profitieren würden.
Ungeachtet der Tatsache, dass die USA hinter China den weltweit größten Anteil am CO2 Ausstoß verursachen, wechselte Präsident Trump bewusst den Kurs der Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase, den Obama 2016 mit der Teilnahme am Pariser Klimaabkommen einleitete. Dies sorgte weltweit für heftige Kritik und selbst einzelne Bundesstaaten stellten sich aktiv gegen Trumps Klima-Kurs, indem sie eigene US-Klima-Allianzen bildeten.
Der frühestmögliche Austrittstermin für die USA fällt aufgrund der vereinbarten „Mindestlaufzeit“ des Abkommens erst auf den 3. November 2020. Das ist genau einen Tag nach der nächsten Präsidentenwahl in den Vereinigten Staaten. Damit besteht rein theoretisch noch die Chance, dass ein anderer Amtsnachfolger die Entscheidung Trumps noch in letzter Sekunde kippen könnte. Letzten Endes bleibt also abzuwarten, welchen Kurs in puncto Klimaschutz die USA tatsächlich in Zukunft fahren werden.