Uns allen sollte die Heirat kein fremder Begriff sein. Sie verkörpert den Bund zweier Menschen, die sich einander ihr Leben lang verschrieben haben. Neben der kirchlichen Heiratszeremonie wissen die meisten auch mit der standesamtlichen Trauung etwas anzufangen. Doch tatsächlich gibt es eine weitere Alternative: die freien Trauungen. Obgleich sie weder kirchen- noch zivilrechtlich bindend sind, erfreuen sie sich immer größerer Beliebtheit. Wir erklären, was eine freie Trauung ist und warum es sie überhaupt gibt.
Die Geschichte der Eheschließung
Die Geschichte der Ehe blickt auf eine lange Vergangenheit von schätzungsweise 5000 Jahren zurück. Bereits in der griechisch-römischen Antike wurden Ehen geschlossen und gepflegt. Nichtsdestotrotz haben sich die Wertvorstellungen bis zum heutigen Tage mit der Zeit drastisch verändert. Denn die Eheschließung in der Vergangenheit war nicht selten eine reine Formalität – die Verbindung zweier Menschen eines Standes oder Adelsgeschlechtes. Mittlerweile jedoch spielen derartige Familienbände in der westeuropäischen Welt eine nunmehr untergeordnete Rolle, da die Liebe der Menschen zueinander zu der wichtigsten Grundvoraussetzung für die Heirat geworden ist.
Kirchliche, standesamtliche und freie Trauung
Vorerst gilt es zu klären, worin die allgemeinen Unterschiede aber auch Gemeinsamkeiten zwischen kirchlichen, standesamtlichen und freien Trauungen liegen. Grundsätzlich steht jede Variante der Trauung, ganz unabhängig von ihrem Rahmen, in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem gegenseitigen Vertrauen zweier Partner. Denn so leitet sich das Wort „Trauung“ selbst von „Vertrauen“ ab. Die Begrifflichkeit der Trauung wird im Übrigen häufig auch als Synonym für die Hochzeit bezeichnet. In jeder der Trauungsvarianten steht es demnach im Fokus, sich das gegenseitige „Ja-Wort“ zu geben, und einen gemeinsamen Bund mit seinem Partner einzugehen. Und dennoch gibt es signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Hochzeitsmöglichkeiten.
Heirat im gesetzlichen Sinne
Eine familienrechtlich bindende Heirat setzt in Deutschland den Gang zum Standesamt voraus. Die Deutsche Anwaltsauskunft gibt hierzu an, dass ein Paar nach einer rein kirchlichen Trauung vor dem Gesetz folglich nur als „verlobt“ geführt werden würde. Gläubige führen aus diesem Grund zumeist beide Trauungsvarianten durch, während das Hochzeitsfest für gewöhnlich in Verbindung mit dem kirchlichen Bund gehalten wird.
Eine freie Trauung hingegen ist eine unabhängige Form der Festlichkeit. Sie setzt weder eine bestimmte Religion, noch den Gang zum Standesamt voraus. Die Eheschließung im Rahmen einer solch freien Hochzeit ist daher aber auch nicht familienrechtlich bindend – denn vor den Augen des Gesetzgebers zählt wie eingangs erwähnt ausschließlich der standesamtlich vereinbarte Bund der Ehe. Doch selbstverständlich lassen sich auf Wunsch beide Varianten miteinander verbinden.
Die Vorteile freier Trauungen
Freie Trauungen erfreuen sich tatsächlich immer größerer Beliebtheit. Ihr Vorteil liegt zweifelsohne im individuellen Charakter gegenüber den traditionellen Hochzeiten. Das Brautpaar kann nämlich vollkommen frei entscheiden, wie die Festlichkeiten ablaufen sollen. Bei vorheriger standesamtlicher Vermählung und einer freien Trauungsfeier im Anschluss können Paare ungezwungen bestimmen, wie die Festlichkeiten ablaufen sollen, die ihnen fortan ein Leben lang im Gedächtnis bleiben sollen.
Julia Leddin, die als freie Rednerin seit 2015 freie Trauungen in Hannover veranstaltet, betont, dass gerade die individuellen Trauzeremonien von vielen besonders geschätzt werden und übergreifenden Zuspruch finden. Die Wünsche des Hochzeitspaares stehen dabei ganz klar im Vordergrund: so lassen sich die Feierlichkeiten beinahe an jedem gewünschten Ort verbringen. Sei es in der Natur, am Meer oder einem malerischen Schloss – den Möglichkeiten sind bei einer freien Trauung keine Grenzen gesetzt.