Wahrscheinlich hat ein jeder von uns schon einmal etwas von der Meldepflicht in Deutschland gehört. Doch ist der Gang zum Einwohnermeldeamt überhaupt Pflicht und wann genau muss man einen neuen Wohnsitz anmelden? Und wie verhält es sich gar, wenn man längere Auslandsaufenthalte plant? Wir erklären, warum man seinen Wohnsitz in Deutschland anmelden muss und wann eine Abmeldung aus Deutschland in Betracht gezogen werden kann.
Umzug – das Einwohnermeldeamt ist zu informieren
Nach einem Umzug aus beruflichen oder privaten Gründen sollte der nächstpriorisierte Schritt der Gang zum Einwohnermeldeamt des neuen Wohnorts sein. Im Amt teilt man den Behörden mit, dass man seinen Wohnort innerhalb Deutschlands gewechselt hat und führt die offizielle Ummeldung mitsamt all ihrer Formalitäten durch. Man sollte diesen Behördengang nicht auf sich warten lassen, da hierzulande nicht nur die allgemeine Versicherungspflicht, sondern auch die Meldepflicht herrscht, die gewisse Fristen zum An- bzw. Ummeldung vorsieht.
Bei Nichteinhaltung der gesetzlich verankerten Fristen drohen uns mitunter zusätzliche Kosten im Nachhinein. Das Vermeiden dieser unnötigen Kostenpunkte allein sollte schon Grund genug dafür sein, warum man seinen Wohnsitz anmelden muss.
Was viele nicht wissen, ist dass die Ummeldung auch beim Umzug innerhalb der gleichen Stadt von Nöten ist und nicht nur bei dem Wechsel des Wohnortes selbst. Selbiges gilt für angemeldete Zweitwohnsitze. Bei Unklarheiten hilft es immer, sich mit seinem Anliegen direkt an das Einwohnermeldeamt zu wenden.
Wohnsitz anmelden: diese Fristen gibt es
Wie aus dem Bundesmeldegesetz aus Abschnitt 3 Paragraph 17 hervorgeht, muss sich ein jeder Bürger bei dem Bezug einer neuen Wohnung innerhalb von zwei Wochen bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt ummelden: „Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.„.
Wird die besagte Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld verhängt werden. Doch hier herrscht in vielen Städten und Gemeinden eine gewisse Toleranzregel. Im Zweifel sollte man es aber nicht auf das Entgegenkommen der Bürgerbüros ankommen lassen.
Benötigte Unterlagen für die Ummeldung des Wohnsitzes
Für die Anmeldung oder Ummeldung seines Wohnsitzes erscheint man am besten persönlich im Bürgerbüro. Doch auch eine bevollmächtigte Person kann dies hilfsweise erledigen. Zu den wichtigen Dokumenten, die auf keinen Fall vergessen werden sollten mitzubringen zählen:
- Der Personalausweis
- Der Reisepass
- Wohnungsgeberbescheinigung (durch den Vermieter ausgestellt und unterschrieben)
- Das Meldeformular (im Falle der Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person)
- Gegebenenfalls ein Nachweis des Mietvertrages (vom Ort abhängig)
Manche Städte und Gemeinden bieten auch eine Ummeldung per Postweg an. Für diesen Prozess benötigt es in der Regel das Ummeldeformular sowie eine Ausweiskopie. Diese Dokumente sind dann per Brief einzuschicken. Alle wichtigen Informationen dazu findet man für gewöhnlich auf dem Internetauftritt des zuständigen Einwohnermeldeamtes.
Wohnsitz in Deutschland abmelden – so geht‘s
In manchen Fällen ergibt sich die Überlegung, für seinen Wohnsitz eine Abmeldung aus Deutschland durchzuführen. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn man einen längeren Auslandsaufenthalt wie zum Beispiel eine mehrmonatige Reise plant. Auch hier führt uns der Gang ins Einwohnermeldeamt. Es ist jedoch von Vorteil, für ein solches Anliegen vorab einen Termin mit dem Bürgerbüro zu vereinbaren, da das Gespräch mitunter etwas länger andauern kann.
Dennoch kann man auch ohne Termin zur Abmeldung erscheinen, muss dafür aber eine deutlich höhere Wartezeit in Kauf nehmen. Nach dem Termin im Amt erhält man eine sogenannte Abmeldebescheinigung und ist damit offiziell nicht mehr in Deutschland wohnhaft. Für die Klärung aller genauen Gesetzesgegebenheiten und Fragen empfehlen wir ein Beratungsgespräch mit einem zuständigen Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes.